Zertifizierte Qualität
Gesetzliche Informationen
Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Einmalhandschuhen im Europäischen Wirtschaftsraum ist die Bestätigung der Einhaltung aller
geltende EU-Anforderungen durch CE-Kennzeichnung. Schutzhandschuhe, als Teil der persönlichen Schutzausrüstung, die Hände des Benutzers schützen
und, und ggf. die Unterarme des Benutzers vor äußeren Einflüssen , Patienten und medizinisches Fachpersonal vor Kontamination.
Es schützt Patienten
und medizinisches Fachpersonal vor Kontamination. Die Richtlinien bilden die Grundlage für die Einteilung der verschiedenen Produkte in Kategorien oder Klassen, sowohl als Medizinprodukt als auch als
und als Produkt der persönlichen Schutzausrüstung, ist möglich. Die Leitlinien bilden die Grundlage für die Einordnung der verschiedenen
Produkte in Kategorien oder Klassen einteilen.